|
Auch Abgasanlagen halten nicht ewig (dicht). Selbst scheinbar funktionierende Abgasanlagen können undicht sein und massive Schäden nach sich ziehen, wie:
Bauschäden durch Versottungen (Durchnässung) des Abgasanlagenmauerwerkes Korrosion an metallischen Innenrohren Abgasgasaustritt und damit verbunden - CO-Vergiftungen (lt. Statistik 15 Tote/Jahr in Österreich)
|
Bei den wiederkehrenden sicherheitsrelevanten Kehr- und Überprüfungsarbeiten (Sichtprüfung) können Undichtheiten an den Abgasanlagen meistens nicht festgestellt werden.
Aus diesem Grund hat das Land Steiermark in der Neuen Kehrordnung, die seit 01. Februar 2018 in Kraft ist, eine Überprüfung von · Unterdruckabgasanlagen - alle 10 Jahre und · Überdruckabgasanlagen - alle 5 Jahre (Gas u. Öl- Brennwert- Feuerstätten) vorgeschrieben.
|
Auch sind Abgasanlagen
· nach Neuerrichtung
· bei Anschluss einer neuen Feuerstätte
· bei Verwendung eines anderen Brennstoffes
· nach einem Rußbrand (Rauchfangbrand)
· nach Sanierung oder Instandsetzung
unbedingt nach ÖNORM B8201 auf Betriebsdichtheit sowie chemische Beschaffenheit zu überprüfen. Darüber ist ein Gutachten an die Gemeinde zu übermitteln.
Stellen sich bei einer dieser Überprüfungen an Ihrem Abgassystem Undichtheiten heraus, berät Sie Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer kompetent und neutral über mögliche Sanierungsmaßnahmen. Eine betriebsdichte Abgasanlage bringt folgende Vorteile für Sie:
· Kein Abgasaustritt in den Wohnräumen möglich
· Keine Brandgefahr
· Optimale Zugverhältnisse bzw. Druckverhältnisse
· Effiziente Brennstoffausnützung durch optimale Verbrennung
· Energieeinsparung
|
Daher bieten wir Ihnen diese Dienstleistung
zum Schutz Ihrer Gesundheit & Ihres Eigenheimes
mit den modernsten, derzeit am Markt angebotenen Überprüfungsgeräten (elektronische Dichtprüfgeräte zur Bestimmung von Leckraten, sowie hochauflösende- Inspektionskameras für die Sichtprüfung) an. |