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Der vorbeugende Brandschutz dient vorrangig dem
Schutz von Leib und Leben, der Umwelt
und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. |
· Baulicher Brandschutz
· Anlagentechnischer Brandschutz
· Organisatorischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz:Die baulichen Maßnahmen, beispielsweise in Gebäuden, sind sehr vielfältig. Sie reichen von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen bis hin zur Fluchtwegplanung und Situierung von Löschanlagen in Gebäuden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.). In Österreich ist dies in den verschiedenen TRVB´s (Technische-Richtlinien-vorbeugender-Brandschutz) festgelegt.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen: · Brandverhalten von Baustoffen · Feuerwiderstand der Bauteile · Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutzüren
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Anlagentechnischer Brandschutz:Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen die zur Verbesserung des Brandschutzes dienen.
Zu den typischen dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen: · Brandmeldeanalgen Brandmeldeanlagen (BMA) · Anlagen zur Bevorratung bzw. Versorgung mit Löschwasser · Selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B.Sprinkleranlagen) · Die Fluchtwegbeleuchtung · Manuell zu bedienende Feuerlöscher (Handfeuerlöscher) · Abschottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand
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Organisatorischer Brandschutz:Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten (zB.: Rauchfangkehrermeister, Feuerwehr) von der zuständigen Gemeinde für die Feuerbeschau, Bauverhandlung etc..
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Aber auch Schulungen im Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet. Es sollte schon im frühen Lebensalter mit diesen Schulungen begonnen werden (wie z.B. in Schulen oder Kindergärten).