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EU-Vorgabe für weniger CO2 Belastung durch Heizen wird umgesetzt: Regelmäßige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe ist gesetzlich neu geregelt! Nur effiziente Heizanlagen dürfen in Zukunft betrieben werden.
Der effiziente und umweltfreundliche Betrieb von Heizungsanlagen wird europaweit durch Vorgaben der europäischen Union geregelt. Nun ist dazu 2021 das neue „Steiermärkische Heizungs- und Klimaanlagengesetz“ in Kraft getreten. Demnach müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und für feste Brennstoffen wie Holz oder Kohle ab sofort kostenpflichtig und |
regelmäßig auf ihre Effizienz überprüft werden. Die Häufigkeit ist abhängig von der Art des Brennstoffes und der Größe der Anlage. Das Ergebnis der Überprüfung ist verpflichtend vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer als überwachende Stelle oder den Prüfberechtigten in die Heizungs-Datenbank des Landes Steiermark einzutragen. Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage, oder werden die geforderten Emissionswerte bzw. die Wirkungsgrade nicht erreicht, kann im Extremfall - ähnlich wie bei der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto - eine Stilllegung der Heizung durch die zuständige Behörde angeordnet werden.
Dieses ist sechs Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Baubehörde oder des Rauchfangkehrers vorzulegen.
Die Kosten für die Abgasmessung und die Überprüfung der Heizanlage muss der Betreiber übernehmen. Sie liegen, je nach Brennstoff, zwischen 42 und 56 Euro.
„Wir sind bemüht mit Tipps und Verbesserungsvorschlägen jede Anlage wieder effizient und damit gesetzeskonform zu machen. Aber es gibt auch klar definierte Abgasgrenzwerte, die eingehalten werden müssen“
· Bewahrung der Umwelt vor unnötiger Schadstoffbelastung.
· Gewissheit, dass der Brennstoff bestmöglich genützt und damit Heizkosten gespart werden.
· Vorbeugung, dass Ihre Heizung nicht unnötig auf Störungen anfällig wird.
· Es dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die regelmäßig durch eine zertifizierte Überprüfungsstelle überprüft und geeicht wurden.
· Kostengünstige Durchführung der Abgasmessung aufgrund der flächendeckenden Überwachungsmöglichkeit durch den Rauchfangkehrer.
· Flächendeckende Messung durch den Rauchfangkehrer im ganzen Bundesland ermöglicht die Aufzeichnung und Dokumentation der Messergebnisse, welche an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Diese dienen zur Erstellung von Emissionskatastern als Grundlage für umweltrelevante Maßnahmen des Gesetzgebers.