Kaminofen, Dauerbrandofen, Tischherd etc.

Worauf müssen Sie beim Kauf achten!

                                                                         

Beim Kauf von Raumheizgeräten ist insbesondere darauf zu achten, dass diese der Ökodesignrichtline-EU Verordnung 1185/2015 entsprechen (seit 01.01.2022 in Kraft für die ganze EU). Dieses Gesetz regelt die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten.

 

 

Welche Geräte sind von der Ökodesignrichtlinie betroffen?

 

Die Ökodesignrichtlinie - EU Verordnung 1185/2015 - gilt für alle Raumheizgeräte mit festen Brennstoffen, für die eine harmonisierte europäische Prüfnorm existiert. Dies umfasst Kaminöfen, Heiz- und Kamineinsätze,(industrielle) offene Kamine, Fertigherde und typengeprüfte Speicheröfen.

 

NICHT BETROFFEN von der Ökodesignrichtlinie sind individuelle Kachelöfen und Kachelherde (ortsfest gesetzte Öfen u. Herde) sowie handwerklich errichtete Offene Kamine. Für diese Produkte gelten die bestehenden Regelungen (§ 15 a BVG) unverändert weiter.

 

 

Welche Grenzwerte beinhaltet die Ökodesignrichtlinie?

 

Die EU-Verordnung 1185/2015 setzt europaweit Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), organisch gebundenen Kohlenstoff (OGC), Staub und an den Jahresnutzungsgrad. Für Österreich sind diese Anforderungen seit Jahren schon bekannt, allerdings ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem es schon länger Anforderungen an OGC und NOx gibt. Für alle anderen Länder ist dies eine Neuerung. Der Jahresnutzungsgrad ist neu und ersetzt den (feuerungstechnischen) Wirkungsgrad. Ebenfalls neu für Österreich ist, dass die Werte in mg/m³ (genau: Normkubikmeter, bezogen auf 0°C und 1013 mbar) und nicht in mg/MJ angegeben werden. (Die Umrechnung ist mit sehr guter Näherung sehr einfach: 1 mg/MJ entspricht 1,5 mg/m³.)

 

 

Für weitere Fragen zur Aufstellung und Abstandsbestimmungen von Kleinfeuerungsanlagen berät Sie gerne und unabhängig Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer.