Anders als bei Autos oder Kühlschränken wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energieeffizienz.
In den Haushalten stellen die Heizkosten oft den größten Anteil an den Betriebskosten.
Zurzeit wird immer noch ca. 1/3 des gesamten Energieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
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Daher wurde aufgrund der Europäischen Gebäuderichtlinie in Österreich das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) beschlossen. Das EAVG sieht vor, dass bei jeder Veräußerung sowie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäftslokalen) der Verkäufer dem Käufer, Mieter oder Pächter bis spätestens zum Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen hat.
(Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre)
Der Energieausweis ist ebenso für Förderungen im Rahmen von thermischen Sanierungen erforderlich. Hierbei ist mittels Energieausweis die Erfüllung diverser Fördervoraussetzungen zu bestätigen. Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.