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Beim Kauf von Einzelfeuerstätten ist insbesondere darauf zu achten, dass diese dem Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetz - FAnlG (LGBL. Nr. 73/2001 idgF.) entsprechen. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung < 400 kW.
Da wissentlich noch immer Feuerungsanlagen Inverkehr gebracht werden die NICHT dem Stmk. Feuerungsanlagengesetz entsprechen, hat das Land Steiermark - Abteilung 17 (Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst) einen Folder zusammen gestellt um den Konsumenten beim Kauf einer Kleinfeuerungsanlage zu unterstützen.
Den Folder können Sie sich hier downloaden: Kaminöfen im Handel Auf den Seiten 3 bis 5 des Folders finden Sie die wesentlichen Punkte, auf die Sie beim Kauf achten müssen. |