Kaminofen, Dauerbrandofen, Tischherd etc.

Worauf müssen Sie beim Kauf achten!

 

Herausgeber Broschüre: Abteilung 17
Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst.

Beim Kauf von Einzelfeuerstätten ist insbesondere darauf zu achten, dass diese dem Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetz - FAnlG (LGBL. Nr. 73/2001 idgF.) entsprechen. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung < 400 kW.

 

Da wissentlich noch immer Feuerungsanlagen Inverkehr gebracht werden die NICHT dem Stmk. Feuerungsanlagengesetz entsprechen, hat das Land Steiermark - Abteilung 17 (Technik, Erneuerbare Energie und Sachverständigendienst) einen Folder zusammen gestellt um den Konsumenten beim Kauf einer Kleinfeuerungsanlage zu unterstützen.

 

Den Folder können Sie sich hier downloaden: Kaminöfen im Handel

Auf den Seiten 3 bis 5 des Folders finden Sie die wesentlichen Punkte, auf die Sie beim Kauf achten müssen.

 

Für weitere Fragen zur Aufstellung und Abstandsbestimmungen von Kleinfeuerungsanlagen berät Sie gerne und unabhängig Ihr Rauchfangkehrermeister.