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Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von neuen Holzheizungen (Scheitholz, Pellets,
Hackschnitzel) zur Gebäudebeheizung für Zwecke der Wohnnutzung. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
Für die Höhe und Art der Förderung gewährt das Land Steiermark einen einmalig, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Als Investitionszuschuss können höchstens 25% der zurechenbaren Nettoinvestitionskosten gewährt werden. Die Obergrenze beträgt
€ 1.100,- bei Scheitholzgebläsekesseln (Holzvergaser) und bei Pellets - Etagenheizungen
€ 1.400,- bei mit Pellets oder Hackschnitzel
befeuerten Zentralheizungen
Mehr Informationen darüber finden Sie unter dem Link: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/DE/